Fahreignungsgutachten
Nach einem Unfall oder Auffälligkeiten wegen Erkrankung kann die Führerscheinbehörde ein Fahreignungsgutachten anordnen.
Häufige Erkrankungen, die zu einer entsprechenden Begutachtung führen, sind beispielsweise Herzinfarkt, schwere Herzrhythmusstörungen, Diabetes mit Unterzuckerungen oder unklarer Bewusstseinsverlust im Straßenverkehr.
In der Wahl des Gutachters sind Sie als Betroffener frei.
Als Arzt mit "verkehrsmedizinischer Qualifikation" sind wir zur Durchführung der fachärztlichen Eignungsbegutachtung bei allen Behörden berechtigt. Darüber hinaus ist der Praxisinhaber als Fachreferent für Verkehrsmedizin und Flugmedizin in der Ausbildung von anderen Ärzten tätig.