Psychometrische Testung (Reaktionstest)
Die Faherlaubnisverordnung (FeV) schreibt eine sogenannte "psychometrische Testung" für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung bei Erstantrag sowie fünfjährlich ab dem 50. Lebensjahr vor.
Neben der erforderlichen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung zur Führerscheinverlängerung können Sie auch die psychometrische Testung in unserer Praxis in einem Untersuchungsgang absolvieren.